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AGBs

Diese Teilnahmebedingungen gelten hinsichtlich aller Rad-Events der „Shades of Speed GmbH“. Es handelt sich hierbei um keine Rennen, eine Zeitnahme findet nicht statt.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
1. Für die Teilnahme ist das Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren, der Erwerb eines Tickets („Teilnahmebeitrag“) sowie eine damit verbundene Anmeldung erforderlich. Sofern das Mindestalter nicht erreicht wird, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei der Abholung der Startnummer vorgelegt werden. Mit der Anmeldung wird den Teilnahmebedingungen zugestimmt. Die Tickets sind ausschließlich online auf der Website shades-of-speed.de erhältlich. Dies stellt seitens des Veranstalters lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar.

2. Die angemeldete Person muss höchstpersönlich teilnehmen.

3. Die Startberechtigung besteht erst bei vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags. Die Bezahlung des Tickets erfolgt über die dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, per Kreditkarte, Paypal, Lastschrift oder Sofortüberweisung.
Bei Bezahlung per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren gilt, dass bei fehlender Kontodeckung oder Widerruf der Lastschrift der Veranstalter zum Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung berechtigt ist. Die Kosten, die durch eine Rücklastschrift entstehen, sind von der teilnehmenden Person zu tragen.

4. Während des Rad-Events ist die Startnummer gut sichtbar am Lenker anzubringen.

5. Teilnehmer ohne Startnummer sind nicht berechtigt die Verpflegungsstationen zu nutzen.

6. Eine Übertragung des Startplatzes ist nicht möglich.

7. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung versichern Sie, gesundheitlich sowohl körperlich als auch geistig in der Verfassung zu sein, dass Sie die Strecke eigenständig bewältigen können und dass Ihnen die spezifischen Gefahren eines Rad-Events bewusst sind. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld ärztlichen Rat einzuholen, ob Sie für die gewählte Strecke über einen ausreichenden Fitnesszustand verfügen. Bitte starten Sie nur dann, wenn Sie sich am Tag des Events gesund und ausreichend trainiert fühlen.

8. Für die gesamte Dauer der Fahrzeit muss ein Helm getragen werden, der die Anforderungen der aktuellen TÜV-/GS-/Ansi/Snell- oder UCI-Bestimmungen erfüllt.

9. Das Rad-Event findet im öffentlichen Straßenverkehr statt, die Straßen sind nicht gesperrt. Es müssen daher die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs befolgt werden.

10. Die Teilnehmer haben sich ausnahmslos an die Vorgaben der StVO zu halten (insbesondere Rechtsfahrgebot, Vorfahrtsreglungen, benutzungspflichtige Radwege, etc.) – sollten sich einzelne Teilnehmer nicht daran halten, muss der Veranstalter diese Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

§ 2 Organisation
1. Den Anweisungen der Hilfskräfte ist zu jedem Zeitpunkt des Rad-Events Folge zu leisten. Insbesondere kann der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen bei Zuwiderhandlungen, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf des Rad-Events zu stören oder die Sicherheit anderer teilnehmenden Personen gefährden zu können, die betreffende Person von der Veranstaltung ausschließen (Disqualifikation).

2. Die am Veranstaltungstag gültigen pandemiebedingten Vorgaben sowie das Hygienekonzept der Veranstaltung sind während des gesamten Rad-Events einzuhalten. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung Personen von der Veranstaltung ausschließen und des Platzes verweisen.

3. Verstöße die zu einer Disqualifikation führen können sind insbesondere: keine Benutzung von Radwegen, keine Startnummer / Verpflegungsarmband, Nichteinhalten der StVO, Überquerung roter Ampeln/geschlossener Bahnübergänge; Beleidigung oder Gefährdung anderer Teilnehmer, etc.) Disqualifizierte Teilnehmer sind verpflichtet die Startnummer umgehend abzugeben.

§ 3 Haftungsausschluss
1. Der Veranstalter haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen bleibt auch für leichte Fahrlässigkeit unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung für die Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Erfüllung sich die teilnehmenden Personen verlassen dürfen, haften wir in der Höhe, wie der Schaden vorhersehbar und typisch war.

2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

3. Sollten Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

4. Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen.

§ 4 Absage/Ausfall der Veranstaltung, Rücktritt und No-Show durch die teilnehmende Person
1. Tritt die teilnehmende Person nicht an, bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
2. Die Veranstaltung kann in Fällen höherer Gewalt, auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung oder aus Gründen der Sicherheit geändert, verschoben oder abgesagt werden; es gelten dann hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht die gesetzlichen Bestimmungen, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Steht der teilnehmenden Person ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, wird der Teilnahmebeitrag erstattet, nachdem das Rücktrittsrecht ausgeübt wurde.

§ 5 Datenerhebung und -verarbeitung, Fotografie- und Filmaufnahmen
1. Mit der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes zum Zwecke der Durchführung des Rad-Events maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die vorvertraglichen Maßnahmen und die Vertragserfüllung erforderlich.
Die hier erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

2. Die teilnehmende Person ist damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Rad-Event Fotografien und Filmaufnahmen im Rahmen einer medialen Berichterstattung oder durch den Veranstalter und von ihm beauftragten Dienstleistern uneingeschränkt aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen, es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Insbesondere wird dem Veranstalter auch exklusiv sowie zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt das Recht eingeräumt, die vom Veranstalter und von ihm beauftragten Dienstleistern erstellten Fotografien und Filmaufnahmen unter Verzicht auf die Namensnennung zu vervielfältigen, verbreiten und auch kommerziell zu nutzen. Dies bezieht sich vor allem auf die Nutzung der Fotografien und Filmaufnahmen auf der Website der Veranstaltung, in Pressemitteilungen, in den sozialen Netzwerken, u.ä.

§ 6 Speichermöglichkeit der Teilnahmebedingungen
Es besteht die Möglichkeit, die Teilnahmebedingungen als „pdf“-Datei dauerhaft auf einen Datenträger zu speichern. Sie können hier heruntergeladen werden:

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§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der oben aufgeführten Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Veranstalter: Shades of Speed GmbH , Lindenweg 16, 83122 Samerberg